Eltern

Eltern und Lehrkräfte sind Partner bei der Erziehung. Sie sollten offen aufeinander zugehen, um gemeinsam den besten Weg für jedes Kind zu finden. In einem gegenseitigen Vertrauensverhältnis lassen sich Informationen austauschen und gemeinsam Hilfestellungen geben. Zusammenarbeit bedeutet, dass jeder von den Erfahrungen und Informatio­nen des anderen profitieren kann, die Eltern von den Lehrern und die Lehrer von den Eltern.

Was das Schulleben als Ganzes betrifft, regelt das Schulgesetz. So sieht es die Mitwirkung der Eltern durch bestimmte Gremien vor, in denen sich die Eltern untereinander aussprechen und mit der Schule in Dialog treten können.

 

Die Klassenelternschaft

Die Klassenelternschaft ist das Kernstück der Elternmitarbeit. Zur Klassenelternschaft gehören die Erziehungsberechtig­ten der Schülerinnen und Schüler der Klasse. Die Klassenlehrer/innen sowie bestimmte Fachlehrer/innen nehmen an den Elternabenden teil. Der Elternabend dient dem unmittelbaren Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen Eltern und Lehrern. Der Vorsitzende der Klassenelternschaft ist der Klassenelternvertreter. Er kann zum Elternabend einladen und leitet die Versammlung.

 

Schulelternrat

Alle Klassenelternvertreter bilden als gleichberechtigte Mitglieder den Schulelternrat der Schule. Der Schulelternrat hat in erster Linie eine beratende Funktion. Er wird von der Schulleitung über die allgemeine Schulsituation informiert, z.B. über Schülerzahlen, Klas­senbildung und Stundenplan. Probleme einzelner Klassen sowie Fragen der Zusammenarbeit mit dem Schulträger (z.B. Schulwegsicherung) werden erörtert. Die Mitglieder des Schulelternrates wählen aus ihrer Mitte Elternvertreter in die Gesamtkonferenz, für den Schulvorstand, sowie für den Gemeinde- und Kreiselternrat. Zudem entsenden sie jeweils einen/eine Elternvertreter/in für die Fachkonferenzen der Schule. .

 

Schulvorstand

Der Schulvorstand muss nach dem 01.08.2007 grundsätzlich in jeder öffentlichen Schule gewähltwerden. Der Schulelternrat wählt an einer Grundschule vier Vertreterinnen und Vertreter der Erziehungsberechtigten.

 

Der Schulvorstand entscheidet u. a. über:

1. die Inanspruchnahme (ob und in welchem Umfang) der den Schulen im Hinblick auf ihre Eigenverantwortlichkeit vom Kultusministerium eingeräumten Entscheidungsspielräume(„Deregulierung“),

2. den Plan über die Verwendung derHaushaltsmittel und die Entlastung der Schulleiterin oder des Schulleiters,

3.  Anträge auf Genehmigung einer besonderen Organisation (Ganztagsschulen, § 23 NSchG),

4. die Ausgestaltung der Stundentafel,

5. Schulpartnerschaften,

6. Anträge auf Genehmigung von Schulversuchen,

7. Grundsätze für die Tätigkeit der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an Grundschulen,

8. Grundsätze für die Durchführung von Projektwochen,

9. Grundsätze für die Werbung und dasSponsoring in der Schule,

10. Grundsätze für die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule (d. h. Selbstevaluation) und Vorschläge für das Schulprogramm und die Schulordnung (die Entscheidung trifft die Gesamtkonferenz im Benehmen mit dem Schulvorstand).

 

 

 

 

SCHULWEGSICHERHEIT ist ebenfalls eine wichtige Elternangelegenheit...

 

Die Sicherheit Ihrer Kinder auf dem Schulweg ist nicht nur Ihnen als Eltern ein Anliegen, sondern hier ist auch immer die Schule gefragt.

 

Was tut die Schule?

Im Rahmen des Sachunterrichts sind Themen der Verkehrserziehung vorgeschrieben, die in den einzelnen Klassenstufen verbindlich den Kindern vermittelt  werden müssen. In den ersten Schulwochen gehen die Schulneulinge mit ihren Lehrer/innen und einem Polizeibeamten im Rahmen der Aktion “Gelbe Füße“ direkt zu den Gefahrenpunkten auf dem Schulweg und um die Schule herum und lassen sich von ihnen einweisen. In jedem Jahr (Herbst) lassen wir die Fahrräder der Kinder von der Polizei überprüfen. Im 4. Schuljahr führen wir die "Radfahrprüfung" theoretisch und praktisch im realen Verkehr durch.

 

Was können Eltern tun?

1. Üben Sie den Schulweg mit Ihren Kindern, besprechen Sie die Gefahrenpunkte des Schulweges. Denken Sie daran, dass nur der direkte Weg unfallversichert ist.

2. Seien Sie Vorbild an wichtigen Verkehrspunkten, auf Radwegen  und am Schulgelände.

3. Werden Sie Elternlotse/-in, auch wenn Sie nur einmal in der Woche dafür Zeit haben. Es ist zum Wohle aller Kinder.

4. Dringende Bitte: Fahren Sie in der Antoniusstraße vor der Schule langsam und besonnen. Parken Sie nicht auf beiden Seiten vor der Schule, wenn in Ausnahmefällen Ihr Kind zur Schule gebracht werden muss. Lassen Sie Ihr Kind lieber auf dem Parkplatz beim Jugendheim aus dem Auto. Für Ihr Kind ist es sicherer.#

 

BITTE lesen Sie dazu auch den Brief unserer Verkehrshelfer:

Brief der Verkehrshelfer
Stand_Oktober 2021
Brief der Verkehrshelfer.pdf
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